KFZ Sachverständigenbüro Peter Menßen GmbH

Wir werden Gut darauf Achten

Leistungsnachweis

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind oder Ihr Fahrzeug durch die Schuld eines anderen beschädigt wurde, benötigen Sie zur Beweissicherung und zur Durchsetzung Ihrer Forderungen ein Haftpflicht-Schadengutachten um den Schadenumfang und die Schadenhöhe nachzuweisen. Es steht Ihnen als Geschädigten grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihres Vertrauens zur Gutachtenerstellung zu beauftragen (Ausnahme: ein Bagatellschaden bis ca. 750,00 EUR Schadenshöhe). Alle anfallenden Kosten z.B. für die Reparatur, das Gutachten, einen Rechtsanwalt und einen Mietwagen müssen grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie keinen finanziellen Schaden erleiden. Im Schadenfall in Ihrem Interesse eine schnelle Aufnahme des Schadens und Erstellung des Gutachtens.

Bei Fahrzeugbewertungen umfangreiche Ermittlungen im Fahrzeugmarkt

Bei Oldtimergutachten Wertermittlung mit Hilfe classic value, Partner classic Data

Wir erstellen Gutachten über:

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